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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 10 Sa 505/07   

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https://dejure.org/2007,7650
LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 10 Sa 505/07 (https://dejure.org/2007,7650)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2007 - 10 Sa 505/07 (https://dejure.org/2007,7650)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 10 Sa 505/07 (https://dejure.org/2007,7650)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung; Kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei der privaten Nutzung des Internets oder des Dienstcomputers; Betrachtung von Erotikbildern im Internet während der ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 5; ; BPersVG § 79 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Mangels Abmahnung unbegründete Kündigung wegen Privatnutzung eines Dienst-Computers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    PC in geringen Umfang privat genutzt - Kündigung?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: nur bei exzessiver privater PC-Nutzung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen Privatnutzung eines Dienst-Computers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internet und Arbeitsplatz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Internet und Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 10 Sa 505/07
    Auf die vom Landesarbeitsgericht für den Kläger zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31.05.2007 (2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 08.09.2005 teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen hat und den Rechtsstreit in diesem Umfang zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung zum vorliegenden Fall vom 31.05.2007 (2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922 ff.) nochmals herausgestellt, dass als kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei der privaten Nutzung des Internets oder des Dienst-PCs u. a. in Betracht kommt:.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 10 Sa 505/07
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluss vom 27.02.1985 (GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9) hat der gekündigte Arbeitnehmer außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 Sa 311/05

    PC-Missbrauch und ordentliche Kündigung - private PC-Nutzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 10 Sa 505/07
    Auf die Berufung der Beklagten hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 08.09.2005 (Az.: 6 Sa 311/05) die erstinstanzliche Entscheidung teilweise abgeändert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 10 Sa 559/08

    Annahmeverzugslohn nach einer Kündigung

    Das Landesarbeitsgericht hat mit rechtskräftigem Urteil vom 08.09.2005 (6 Sa 311/05) die fristlose Kündigung und mit ebenfalls rechtskräftigem Urteil vom 13.12.2007 (10 Sa 505/07; im Anschluss an BAG Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922) auch die ordentliche Kündigung der Beklagten für unwirksam erklärt.
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